„1312“ auf Socken gezeigt – Gericht bestätigt strafbare Beleidigung
Das Bayerisches Oberstes Landesgericht hat klargestellt, dass das gezielte Zeigen von Kleidung, im entschiedenen Fall auf den Socken mit der Aufschrift „1312“ gegenüber Polizeibeamten eine strafbare Beleidigung darstellen kann. Die Entscheidung verdeutlicht erneut die Grenzen der Meinungsfreiheit im Kontext ehrverletzender Äußerungen. Provokation gegenüber Polizeibeamtin Dem Verfahren lag ein Fall zugrunde, in dem ein Angeklagter einer […]
