Misgendern, eine unwahre Tatsachenbehauptung?

24. Mai 2026

Misgendern, eine unwahre Tatsachenbehauptung?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine viel beachtete Entscheidung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts einer Transfrau bestätigt und eine Entschädigung wegen Mißgendern gewährt. Das Gericht wies die Berufung des Nachrichtenportals Nius zurück und bestätigte sowohl die Unterlassungsansprüche als auch eine Entschädigung wegen Mißgendern in Höhe von 6.000 Euro. Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch bei gesellschaftlich kontroversen Debatten die Grenzen zulässiger Berichterstattung dort erreicht sind, wo unwahre Tatsachen verbreitet oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Worum ging es?

Hintergrund des Verfahrens war die Berichterstattung über eine Transfrau, die Zugang zu einem Frauenfitnessstudio begehrte. In mehreren Artikeln wurde die Betroffene wiederholt als Mann bezeichnet. Zudem wurden ihr Klarname und Bildmaterial veröffentlicht. Die Klägerin sah darin eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangte Unterlassung sowie eine Geldentschädigung. Bereits das Landgericht Frankfurt hatte ihr Recht gegeben. Gegen diese Entscheidung legte das Medienunternehmen Berufung ein.

Persönlichkeitsrecht hat Vorrang vor unwahren Tatsachenbehauptungen

Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt auch ein erhebliches öffentliches Interesse an politischen oder gesellschaftlichen Diskussionen keine Berichterstattung, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruht. Insbesondere dürfe einer rechtlich als Frau anerkannten Transfrau nicht ihre geschlechtliche Identität abgesprochen werden. Ebenso unzulässig sei die identifizierende Berichterstattung über eine Person, die nicht im öffentlichen Leben steht, wenn hierfür kein überwiegendes Informationsinteresse besteht. Die Richter stellten klar, dass die Meinungs- und Pressefreiheit zwar einen hohen Stellenwert genießen. Diese Grundrechte finden jedoch dort ihre Grenze, wo schwerwiegende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht erfolgen. Im konkreten Fall überwogen die Interessen der Betroffenen deutlich.

Warum sprach das Gericht eine Geldentschädigung zu?

Besonders bemerkenswert ist die Bestätigung der Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro. Nach Auffassung des Gerichts lag ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor. Maßgeblich war insbesondere die Vielzahl der Veröffentlichungen. Die Berichterstattung beschränkte sich nicht auf einzelne Äußerungen, sondern erfolgte über mehrere Artikel hinweg. Hinzu kamen die Veröffentlichung des Namens und von Bildmaterial sowie die wiederholte Verbreitung unzutreffender Aussagen. Das Gericht sah darin ein erhebliches Gewicht der Rechtsverletzung und bestätigte deshalb den Entschädigungsanspruch.

Bedeutung für Medien und Betroffene

Die Entscheidung zeigt, dass die Pressefreiheit nicht das Recht umfasst, unwahre Tatsachen über Personen zu verbreiten oder deren Persönlichkeitsrechte ohne ausreichenden Grund zu beeinträchtigen. Gerade bei Berichten über sensible persönliche Merkmale wie die geschlechtliche Identität müssen Medien besondere Sorgfalt walten lassen. Für Betroffene verdeutlicht das Urteil zugleich, dass sie sich gegen rechtswidrige Berichterstattung mit Unterlassungsansprüchen und gegebenenfalls auch mit Entschädigungsforderungen zur Wehr setzen können.

Fazit

Mit seinem Urteil stärkt das Oberlandesgericht Frankfurt den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Entscheidung macht deutlich, dass selbst kontroverse gesellschaftliche Debatten nicht von den grundlegenden Anforderungen an Wahrheit, Sorgfalt und den Respekt vor der Persönlichkeit eines Menschen entbinden. Werden diese Grenzen überschritten, können Unterlassungsansprüche und erhebliche Entschädigungszahlungen die Folge sein.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf!

Aktuelle Meldungen