Werbung bei Prime Video unzulässig – Gericht stoppt Amazon

4. Februar 2026

Werbung bei Prime Video unzulässig – Gericht stoppt Amazon

Amazon Prime Werbung unzulässig Urteil Vertragsänderung: LG München I erklärt Einführung von Werbung ohne Zustimmung der Kunden für rechtswidrig.Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video unzulässig war. Die Entscheidung stellt klar, dass Streaming-Anbieter ihre Vertragsbedingungen nicht einseitig zulasten der Kunden ändern dürfen.

Verbraucherzentrale klagt gegen Amazon

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Amazon. Hintergrund war eine E-Mail aus Januar 2024, in der Amazon seine Kunden darüber informierte, dass künftig Werbung in Filmen und Serien geschaltet werde. Gleichzeitig wurde eine werbefreie Nutzung nur noch gegen einen monatlichen Aufpreis angeboten.

Aus Sicht der Verbraucherschützer stellte dies eine unzulässige Änderung bestehender Verträge dar.

Gericht: Einseitige Vertragsänderung unzulässig

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Es stellte klar, dass Amazon nicht berechtigt war, die ursprünglich vereinbarte Werbefreiheit einseitig abzuschaffen. Kunden durften darauf vertrauen, dass das bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsversprechen bestehen bleibt.

Die Einführung von Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer stellt daher einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Irreführende Kommunikation gegenüber Kunden

Besonders kritisch bewertete das Gericht die Kommunikation von Amazon. Die E-Mail vermittelte den Eindruck, dass für die Kunden kein Handlungsbedarf bestehe und die Änderungen automatisch wirksam würden. Nach Auffassung der Richter war dies irreführend, da tatsächlich eine Zustimmung der Kunden erforderlich gewesen wäre.

Bedeutung für Verbraucher

Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen für Millionen Prime-Kunden. Sie zeigt, dass Unternehmen Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern dürfen – insbesondere dann nicht, wenn zentrale Leistungsbestandteile betroffen sind. Für Verbraucher bedeutet dies eine Stärkung ihrer Rechte: Ein einmal vereinbartes Leistungsniveau, wie etwa Werbefreiheit, kann nicht ohne weiteres nachträglich eingeschränkt werden.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil ist auch für andere Anbieter digitaler Dienste von großer Bedeutung. Es verdeutlicht, dass Änderungen an bestehenden Verträgen transparent und nur mit Zustimmung der Kunden erfolgen dürfen. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, ob Anpassungen ihrer Geschäftsmodelle rechtlich zulässig sind – andernfalls drohen Unterlassungsansprüche und weitere rechtliche Konsequenzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfting. Es bleibt abzuwarten, was das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof daraus machen werden. Jedenfalls erscheint absehbar, dass Amazon das Urteil wegen der weitreichenden Wirkung so nicht stehen lassen wird.

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