Arbeitsrecht

Beschlüsse 2. „Lockdown“

Am 13.12.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen Beschluss über einen 2. „Lockdown“ gefasst. Dieser soll vom 16.12.2020 beginnend bis einschließlich 10.01.2020 vorerst andauern. Welche Regelungen für diesen Zeitraum gelten sollen, finden Sie in nachfolgendem Dokument zur Telefonkonferenz vom 13.12.2020. Details 2. „Lockdown“  

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Außerordentliche Kündigung in der Passivphase der Altersteilzeit

Der Kläger war Angestellter bei der Stadt Wilhelmshaven für die Dauer von 30 Jahren. Er leitete in dieser Zeit unter anderem einen städtischen Eigenbetrieb. Außerdem war er Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH, die ein städtisches Krankenhaus betrieb. Der Kläger schied zum 30.09.2011 aus dem aktiven Dienst bei der beklagten Stadt und der gemeinnützigen Gesellschaft aus. Mit […]

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