Nachträgliche Kündigungsschutzklage bei unerkannter Schwangerschaft, BAG 03.04.2025
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass auch nach Ablauf der Klagefrist von 3 Wochen noch eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann, wenn eine Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der Dreiwochenfrist sichere Kenntnis von einer bereits bei Kündigungszugang bestehenden Schwangerschaft erlangt. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin zwar innerhalb der Klagefrist einen positiven Schwangerschaftstest, erhielt die ärztliche Bestätigung […]
