Ist eine Kündigung nach einem Verkehrsunfall im Arbeitsverhältnis rechtmäßig? Ein schwerer Verkehrsunfall kann für Arbeitnehmer schwere Folgen haben – insbesondere dann, wenn sie beruflich für die Sicherheit anderer verantwortlich sind. Das Arbeitsgericht Elmshorn hatte über die Kündigung eines Busfahrers nach Verkehrsunfall zu entscheiden, der während einer Linienfahrt einen erheblichen Unfall verursacht hatte.
Der Busfahrer war seit November 2021 bei einem Verkehrsbetrieb als Busfahrer beschäftigt. Auf einer Linienbustur morgens bei hellen klaren Sichtverhältnissen fuhr er auf einen vor einer Kreuzungsampel stehenden Bus auf, nachdem er unmittelbar zuvor noch beschleunigt hatte.
Unfall trotz erkennbarer Gefahr
Der Busfahrer wurde durch die tiefstehende Sonne geblendet und versuchte, den Schalter für die Sonnenblende zu bedienen. Im Bus befand sich u.a. eine Grundschulklasse. Insgesamt wurden20 Menschen verletzt, vier davon schwer. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse entlasteten den Fahrer jedoch nicht. Nach Auffassung des Gerichts hätte er seine Fahrweise gerade in dieser Situation besonders vorsichtig anpassen müssen. Dass er dies unterließ und sogar noch beschleunigte, wertete das Gericht zu seinen Lasten. Berufskraftfahrern im Personenverkehr müssen immer im Blick haben, dass sie Menschen befördern. Nach § 3 Abs. 1 StVO darf ein Fahrzeug immer nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Die Folgen waren erheblich. Mehrere Fahrgäste wurden verletzt, zum Teil schwer. Damit war nicht nur ein hoher Sachschaden verbunden, sondern auch eine erhebliche Gefährdung von Menschen.
Kein bloßes Augenblicksversagen
Der Arbeitnehmer argumentierte, es habe sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt. Dieser Einwand überzeugte das Gericht jedoch nicht. Wer unter erkennbar erschwerten Bedingungen seine Aufmerksamkeit nicht auf das Verkehrsgeschehen richtet und seine Fahrweise nicht anpasst, handelt nach Auffassung des Gerichts grob fahrlässig. Gerade bei Tätigkeiten im Personenverkehr gelten besonders hohe Anforderungen. Wer täglich die Verantwortung für zahlreiche Fahrgäste trägt, muss seine Fahrweise den Umständen entsprechend ausrichten.
Kündigung statt Abmahnung
In die Bewertung floss auch ein, dass bereits eine einschlägige Abmahnung vorlag. Das Gericht sah daher keine Grundlage mehr für eine weitere Reaktion unterhalb der Kündigung. Die Interessenabwägung fiel insgesamt zulasten des Arbeitnehmers aus. Die ordentliche Kündigung wurde daher als wirksam angesehen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Die Entscheidung zeigt, dass grobe Pflichtverletzungen auch ohne vorsätzliches Handeln arbeitsrechtlich erhebliche Konsequenzen haben können. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten reicht bereits ein schwerwiegender Verstoß aus, um das Vertrauen des Arbeitgebers nachhaltig zu zerstören. Für Arbeitnehmer bedeutet das: In kritischen Situationen ist besondere Vorsicht geboten. Wer erkennbare Risiken nicht ernst nimmt, riskiert im Zweifel nicht nur einen Unfall, sondern auch den Arbeitsplatz. Haben Sie Fragen?
