Gesellschafterhaftung bei Ausscheiden des Mitgesellschafters vor Fälligkeit der Einlage (BGH)
Ein Gesellschafter, der vor Fälligkeit der Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, haftet grundsätzlich nicht für die Fehlbeträge. Voraussetzung ist, dass die (später fällig gewordene und nicht erfüllte) Stammeinlage auf den Geschäftsanteil des Mitgesellschafters nach dessen Ausschluss im Wege der Kaduzierung weder von den Zahlungspflichtigen noch durch den Verkauf des […]
