Verbraucherkreditrichtlinie 2026: Neue Regeln für Kredite, Dispo und „Später bezahlen“

10. Oktober 2026

Verbraucherkreditrichtlinie 2026: Neue Regeln für Kredite, Dispo und „Später bezahlen“

Wer einen Kredit aufnimmt oder online auf Rechnung kauft, merkt oft erst im Kleingedruckten, worauf er sich eingelassen hat. Damit soll ab dem 20. November 2026 Schluss sein. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2026 bringt strengere Prüfungen, mehr Transparenz und neue Rechte – aber auch ein Ende des bisher unbegrenzten Widerrufs.

Was ändert sich und ab wann?

Deutschland setzt mit dem neuen Gesetz die EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge um. Der Bundestag hat das Gesetz am 17. April 2026 beschlossen. Verkündet wurde es am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Angewendet werden die neuen Regeln spätestens ab dem 20. November 2026. Betroffen sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und dessen Einführungsgesetz sowie zahlreiche weitere Gesetze. Immobilienfinanzierungen bleiben außen vor.

Auch Kleinkredite und „Buy now, pay later“ erfasst

Bisher fielen viele kleine Kredite und kurzfristige Zahlungsaufschübe aus dem Schutz des Verbraucherkreditrechts heraus. Das ändert sich. Künftig gelten die Regeln auch für:
• kurzfristige und unentgeltliche Darlehen
• Kredite unter 200 Euro
• Zahlungsaufschübe, wie sie bei „Buy now, pay later“-Modellen üblich sind
Wer online Waren sofort mitnimmt und erst später bezahlt, ist damit künftig besser geschützt.

Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung

Ein Kredit darf nur noch vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Das Gesetz legt genauer fest, welche Informationen Kreditgeber dabei berücksichtigen müssen – und welche nicht. Nicht mehr erlaubt ist:
• die Verwendung von Daten aus sozialen Netzwerken für die Bonitätsprüfung
• die Heranziehung besonders sensibler Daten, etwa Gesundheitsdaten
• die Erstellung von Bonitätsscores für Minderjährige

Bei einer rein automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten Verbraucher außerdem das Recht auf eine menschliche Überprüfung der Entscheidung.

Neue Rechte beim Dispokredit

Auch der Dispo wird stärker reguliert. Verbraucher sollen ein Widerrufsrecht erhalten. Außerdem darf die Bank den Dispo nicht mehr mit sofortiger Wirkung kündigen. Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, muss der Kreditgeber anbieten, den überzogenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen.

Ende des unbegrenzten Widerrufs

Bisher konnten Verbraucher bei fehlerhafter Widerrufsinformation theoretisch unbegrenzt widerrufen. Das wird eingeschränkt: Die Widerrufsfrist beträgt in solchen Fällen künftig höchstens zwölf Monate und 14 Tage. Das schafft mehr Rechtssicherheit – sowohl für Verbraucher als auch für Kreditgeber.

Was sich für Unternehmen ändert

Für Allgemein-Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen genügt künftig die Textform, etwa eine E-Mail. Das bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Bei neu erfassten Kreditformen reicht für die Information ein einseitiges Informationsblatt mit den wesentlichen Angaben. Der klassische Rechnungskauf bleibt grundsätzlich ausgenommen – auch dann, wenn der Händler seine Forderung an ein anderes Unternehmen abtritt. Für kleinere Händler auf Online-Marktplätzen wird die Registrierung einfacher: Sie soll künftig über den Marktplatz erfolgen.

Was bedeutet das für Sie?

Als Verbraucher: Achten Sie bei Krediten, Dispo und „Später bezahlen“ auf die neuen Informationspflichten. Wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben Sie künftig Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung, bevor vollstreckt wird. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung gilt die neue Höchstfrist – prüfen Sie Ihren Fall daher zeitnah.
Als Unternehmen: Passen Sie Ihre Vertragsunterlagen, Informationsblätter und Prüfungsprozesse rechtzeitig an. Ab dem 20. November 2026 müssen Ihre Abläufe die neuen Vorgaben erfüllen.

Fazit

Die Verbraucherkreditrichtlinie 2026 ist eine der wichtigsten Verbraucherschutzänderungen der kommenden Jahre. Sie erfasst künftig auch Kleinkredite und „Buy now, pay later“, verschärft die Bonitätsprüfung und gibt Verbrauchern neue Rechte beim Dispo. Wer Kredite vergibt oder aufnimmt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Regeln befassen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihren Vertrag oder Ihr Geschäftsmodell rechtzeitig anpassen.

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