Sozialversicherungsrechtliche Einstufungen begründet nicht automatisch die Arbeitnehmereigenschaft, LAG Baden-Württemberg, 30.01.2026 – 2 Ta 10/25
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass für eine Vergütungsklage eines Physiotherapeuten gegen eine Nachwuchsförder-GmbH der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Maßgeblich war, dass die geltend gemachten Zahlungsansprüche ausschließlich dann bestehen können, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Der Kläger betreute sportphysiotherapeutisch Nachwuchsspieler eines Leistungszentrums und verlangte pandemiebedingte Vergütungsausfälle gestützt auf die Betriebsrisikolehre (§ 615 Satz 3 […]
