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7. März 2026

Aktivrente ab 01.01.2026: Bis 2.000 € steuerfrei dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die sogenannte Aktivrente. Sie soll Menschen motivieren, auch nach Erreichen des Rentenalters freiwillig weiterzuarbeiten. Für viele Rentnerinnen und Rentner bringt das neue Gesetz eine erhebliche steuerliche Entlastung. Doch wer kann die Aktivrente nutzen – und worauf müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten?

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist keine neue Rentenleistung, sondern ein steuerlicher Freibetrag für arbeitende Rentner. Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin arbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Das entspricht 24.000 Euro pro Jahr, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente verdient werden können, ohne dass darauf Einkommensteuer anfällt. Erst Einkommen über dieser Grenze hinaus wird normal versteuert. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Die Aktivrente gilt grundsätzlich für Personen, die

  • die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • weiterhin als Arbeitnehmer beschäftigt sind und
  • in Deutschland steuerpflichtig sind.

Nicht erfasst sind insbesondere:

  • Selbstständige
  • Beamte
  • bestimmte andere Erwerbsformen außerhalb einer abhängigen Beschäftigung.

Wichtig ist außerdem: Die Aktivrente setzt voraus, dass das reguläre Rentenalter erreicht ist. Wer vorher in Rente geht, kann die Regelung zunächst nicht nutzen.

Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen

Auch wenn der Hinzuverdienst bis zu 2.000 Euro steuerfrei ist, bedeutet das keine vollständige Abgabenfreiheit.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können weiterhin anfallen.

Damit unterscheidet sich die Aktivrente deutlich von einer komplett steuer- und abgabenfreien Tätigkeit.

Ziel der Aktivrente

Mit der neuen Regelung möchte der Gesetzgeber vor allem zwei Ziele erreichen:

  • Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt halten
  • Arbeiten im Alter attraktiver machen

Erfahrene Beschäftigte sollen einen finanziellen Anreiz erhalten, auch nach dem Renteneintritt weiterhin tätig zu bleiben. Gleichzeitig soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Bedeutung für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber kann die Aktivrente ebenfalls interessant sein. Unternehmen können erfahrene Mitarbeiter länger im Betrieb halten und so Wissen und Erfahrung sichern.

Allerdings sollten arbeitsrechtliche Fragen sorgfältig geregelt werden, etwa:

  • Verlängerung befristeter Arbeitsverträge nach Renteneintritt
  • Anpassung der Arbeitszeit
  • steuerliche Behandlung in der Lohnabrechnung

Insbesondere bei der Vertragsgestaltung kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Fazit

Die Aktivrente ermöglicht es Rentnerinnen und Rentnern seit 2026, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur Rente hinzuverdienen. Damit schafft der Gesetzgeber einen deutlichen finanziellen Anreiz für freiwillige Weiterarbeit im Rentenalter.

Wer plant, nach dem Renteneintritt weiter tätig zu sein, sollte jedoch prüfen, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen im Einzelfall entstehen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334

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