Netflix trickst bei Kündigung? BGH stoppt Praxis mit Restguthaben

19. April 2026

Netflix trickst bei Kündigung? BGH stoppt Praxis mit Restguthaben

Ein Gutschein ist noch nicht vollständig aufgebraucht – und plötzlich soll eine Kündigung nicht möglich sein ? Genau mit dieser Praxis ist Netflix nun vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Mit Urteil vom 16.04.2026 (Az. III ZR 152/25) haben die Richter eine Klausel für unwirksam erklärt, die Kunden faktisch an ihr Abo gebunden hat – obwohl sie längst kündigen wollten.

Kündigung blockiert, weil noch Guthaben da ist?

Die Regelung von Netflix sah vor, dass eine Kündigung erst dann wirksam wird, wenn ein vorhandenes Restguthaben vollständig verbraucht ist. Was zunächst harmlos klingt, hatte in der Praxis erhebliche Folgen. Denn wer noch Guthaben aus einer Geschenkkarte hatte, blieb automatisch weiter im Vertrag. Das konnte dazu führen, dass sich die Vertragslaufzeit massiv verlängert – im Extremfall über Jahre hinweg. Aus Sicht der Verbraucher bedeutete das: Kündigen war zwar theoretisch möglich, praktisch aber wirkungslos.

BGH: unwirksame Klausel

Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis nun eine klare Absage erteilt. Eine solche Klausel benachteiligt Verbraucher unangemessen, weil sie die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsrechte aushebelt. Entscheidend ist dabei die rechtliche Einordnung des Vertrags. Der BGH sieht Streaming-Abos nicht als Mietvertrag, sondern als Dienstvertrag. Und genau hier liegt der Unterschied: Dienstverträge können grundsätzlich flexibel gekündigt werden. Eine vertragliche Konstruktion, die diese Kündigung künstlich hinauszögert, ist daher unzulässig.

Verbraucher dürfen selbst entscheiden, wann Schluss ist

Das Urteil stellt klar: Eine Kündigung darf nicht davon abhängen, ob noch Guthaben vorhanden ist. Verbraucher müssen selbst bestimmen können, wann sie einen Vertrag beenden – und nicht erst dann, wenn der Anbieter es wirtschaftlich für sinnvoll hält. Das bedeutet auch: Restguthaben darf nicht als „Kündigungsbremse“ eingesetzt werden.

Signalwirkung für viele Abo-Modelle

Die Entscheidung betrifft nicht nur Netflix. Sie ist ein deutliches Signal an alle Anbieter digitaler Dienstleistungen, die mit Gutscheinen oder Prepaid-Modellen arbeiten. Klauseln, die auf den ersten Blick kundenfreundlich wirken, tatsächlich aber die Kündigung erschweren, werden einer strengen rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Für Verbraucher ist das Urteil daher eine klare Stärkung ihrer Rechte – gerade in einem Markt, in dem Abonnements oft schneller abgeschlossen als wieder beendet sind. Haben Sie Fragen?

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