Im Europarecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragestellungen mit Bezug zum Recht der Europäischen Union. Dieses gewinnt zunehmend an Bedeutung und wirkt sich auf zahlreiche nationale Rechtsbereiche aus.
Das Europarecht betrifft insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen, Bürgern und staatlichen Stellen im europäischen Kontext. Es umfasst unter anderem Regelungen zum Binnenmarkt, zu den Grundfreiheiten sowie zu europäischen Richtlinien und Verordnungen, die entweder in nationales Recht umgesetzt werden oder unmittelbar gelten.
Europarechtliche Fragestellungen stellen sich dabei häufig auch im Zivilrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen oder sonstigen internationalen Rechtsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union. In diesen Fällen sind neben nationalen Vorschriften regelmäßig auch europäische Regelungen zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung europarechtlicher Vorgaben und deren konkreten Auswirkungen auf Ihren Sachverhalt. Dabei berücksichtigen wir sowohl die maßgeblichen nationalen Vorschriften als auch die einschlägigen europäischen Regelungen.
Auch bei Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug stehen wir Ihnen beratend und vertretend zur Seite. Dies betrifft insbesondere Konstellationen mit Auslandsbezug innerhalb der Europäischen Union sowie die Anwendung europäischen Rechts durch nationale Behörden und Gerichte.

