Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht betrifft Mietverhältnisse über Räume, die für gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden, etwa Büros, Praxen, Ladenlokale oder Lagerflächen. Im Unterschied zum Wohnraummietrecht besteht im gewerblichen Mietrecht ein deutlich größerer Gestaltungsspielraum. Hinsichtlich aktueller Mieten und Preisentwicklungen stellt die Bundesbank regelmäßig Daten zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund kommt der sorgfältigen Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen eine besondere Bedeutung zu. Regelungen zur Nutzung der Mieträume, zur Mietdauer, zu Kündigungsfristen sowie zu Nebenkosten und Instandhaltung können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben und sollten daher klar und rechtssicher formuliert sein.

Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts. Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die rechtliche Bewertung einzelner Vertragsklauseln sowie die Begleitung bei Vertragsverhandlungen.

Auch während des laufenden Mietverhältnisses können Konflikte entstehen, etwa im Zusammenhang mit Mietzahlungen, Nebenkosten, Mängeln der Mietsache oder der Beendigung des Mietverhältnisses. In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Klärung ebenso wie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Mandy Riedel Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mandy Riedel
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Energy Consultant (RUB)
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Andreas Kaiser Fachanwalt für Strafrecht
Andreas Kaiser
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
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