Ein illegales Autorennen, zwei tote junge Frauen – und am Ende lebenslange Haft wegen Mordes. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 07.04.2026 (Az. 19 Ks 354 Js 30716/25) eine Entscheidung getroffen, die die Rechtsprechung zu sogenannten „Raserfällen“ weiter verschärft.
Über 130 km/h in der Stadt – mit tödlichen Folgen
Die Angeklagten lieferten sich im März 2025 in der Innenstadt von Ludwigsburg ein illegales Autorennen. Sie beschleunigten wiederholt, stimmten sich untereinander ab und rasten mit massiv überhöhter Geschwindigkeit durch den Stadtverkehr. Der entscheidende Moment: Der spätere Haupttäter fuhr mit mehr als 130 km/h in ein Fahrzeug, in dem sich zwei junge Frauen befanden. Beide starben noch am Unfallort.
Mord statt fahrlässige Tötung
Der Kern des Urteils liegt in der rechtlichen Bewertung: Das Gericht sah nicht nur grobe Fahrlässigkeit, sondern bedingten Tötungsvorsatz. Nach Überzeugung der Kammer nahmen die Täter den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Das ist die entscheidende Schwelle im Strafrecht:
Wer eine tödliche Folge nicht nur für möglich hält, sondern sie bewusst hinnimmt, handelt vorsätzlich – und kann wegen Mordes verurteilt werden. Der Haupttäter erhielt daher eine lebenslange Freiheitsstrafe, sein Bruder wurde wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Warum dieses Urteil so brisant ist
Raserfälle beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Lange Zeit wurden solche Taten überwiegend als fahrlässige Tötung bewertet. Doch die Rechtsprechung hat sich deutlich verschoben: In besonders gravierenden Fällen – etwa bei extremen Geschwindigkeiten in der Innenstadt – kann inzwischen ein Mordvorwurf begründet sein. Das Urteil aus Stuttgart zeigt sehr klar, wo die Grenze verläuft; wer sich bewusst über jede Verkehrsregel hinwegsetzt und die Gefährdung anderer Menschen billigend in Kauf nimmt, riskiert eine Verurteilung wegen Mordes.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung hat eine klare Signalwirkung:
Illegale Autorennen sind längst kein „Kavaliersdelikt“ mehr, sondern können – bei entsprechendem Gefährdungspotenzial – als vorsätzliche Tötungsdelikte eingeordnet werden. Für Beschuldigte bedeutet das ein erheblich gesteigertes Strafbarkeitsrisiko. Für Opfer und deren Angehörige zeigt das Urteil zugleich, dass die Gerichte solche Taten mit der gebotenen Schärfe ahnden.
