Abiturjahrgang mit „Abifeier“ wird zur Gesellschaft
Wenn sich mehrere Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs für die Förderung eines gemeinsamen Zwecks z.B. der Organisation der Abiturfeier, zusammenschließen, kann durch schlüssiges Verhalten ein Vertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) abgeschlossen werden. Ein Name oder eine selbstgewählte Bezeichnung, unter der diese Gesellschaft auftreten sollte, ist keine Voraussetzung für ihre Entstehung. Der Gesellschaftsvertrag bedarf […]
