Handelsrecht

Handelsrecht ist Kaufmannsrecht. Ob der Einzelhändler, der Handelsvertreter oder auch die Personen- oder Kapitalgesellschaften – bei Betreiben eines Handelsgewerbes unterliegen Sie besonderen gesetzlichen Anforderungen. Als tragende Säule unserer Wirtschaft bedarf der Mittelstand einer sorgsamen Beachtung der Rechte und Pflichten im Handel mit Lieferanten und Kunden.

Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen. Es bildet die Grundlage für den geschäftlichen Verkehr und ergänzt die allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts um spezielle Regelungen für den Handel. Die gesetzlichen Grundlagen des Handelsrechts sowie aktuelle Entwicklungen werden unter anderem durch das Bundesministerium der Justiz bereitgestellt.

Im Handelsrecht geht es insbesondere um die rechtssichere Gestaltung und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen. Dazu zählen unter anderem Verträge zwischen Unternehmen, Fragen der Haftung sowie die besonderen Anforderungen an Kaufleute im Geschäftsverkehr. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung ist eine klare und rechtssichere Gestaltung von Verträgen und Geschäftsabläufen von zentraler Bedeutung.

Wir beraten und vertreten Sie im Handelsrecht bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie bei der rechtlichen Bewertung laufender Geschäftsbeziehungen. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der Vermeidung rechtlicher Risiken als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unser Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, sei es im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen oder vor Gericht.

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Mandy Riedel
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