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7. Februar 2026

Virtuelle Aktienoptionen erhöhen Karenzentschädigung; BAG 27.03.2025

Virtuelle Aktienoptionen erhöhen Karenzentschädigung beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Mit Urteil vom 27.03.2025 (Az. 8 AZR 63/24) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Leistungen aus virtuellen Aktienoptionsprogrammen bei der Berechnung einer Karenzentschädigung zu berücksichtigen sein können – jedenfalls dann, wenn die Optionsrechte noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgeübt wurden.

Der Kläger unterlag nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot und verlangte eine höhere Karenzentschädigung. Das BAG stellte klar, dass Auszahlungen aus virtuellen Aktienoptionen eine „vertragsmäßige Leistung“ im Sinne der §§ 74 ff. HGB darstellen können, wenn sie zumindest auch Vergütungscharakter haben und an die Arbeitsleistung anknüpfen. Entscheidend war, dass die betreffenden Optionen im bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt wurden. Dagegen sind Leistungen aus erst nach Vertragsende ausgeübten Optionen nicht zwingend einzubeziehen.

Praxishinweis: Arbeitgeber sollten bei Wettbewerbsverboten beachten, dass variable Vergütungsbestandteile – auch aus virtuellen Beteiligungsprogrammen – die Höhe der Karenzentschädigung deutlich erhöhen können. Eine klare vertragliche Gestaltung und Kalkulation der finanziellen Folgen ist daher unerlässlich.

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