Aktuelle Meldungen

7. Februar 2026

Ablehnung eines Bewerbers wegen Alter muss keine Diskriminierung sein, BAG 08.05.2025

BAG: Ablehnung eines Bewerbers nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann zulässig sein

Mit Urteil vom 08.05.2025 (Az. 8 AZR 299/24) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers wegen Überschreitens der Regelaltersgrenze keine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt, wenn die Entscheidung durch ein legitimes arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Ziel gerechtfertigt ist.

Im konkreten Fall bewarb sich ein schwerbehinderter Bewerber, der bereits die Regelaltersgrenze erreicht hatte, auf eine Stelle im öffentlichen Dienst und verlangte nach seiner Absage eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Bundesarbeitsgericht stellte zwar eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters fest. Diese sei jedoch nach § 10 AGG zulässig gewesen: Die Ablehnung diente dem legitimen Ziel einer ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen. Insbesondere durfte der Arbeitgeber die Stelle mit einer jüngeren, ebenfalls qualifizierten Bewerberin besetzen, um berufliche Entwicklungschancen jüngerer Arbeitnehmer zu fördern.

Arbeitgeber können sich bei tarifvertraglichen Altersgrenzen auf sozialpolitische Ziele wie Generationengerechtigkeit berufen. Ein Arbeitgeber, der an einen Tarifvertrag gebunden ist, der eine, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung enthält, kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, aus diesem Grund ablehnen, sofern ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht.

Aktuelle Meldungen, Arbeitsrecht