Bürgermeister haftet nicht ohne Schaden – Gericht stoppt Regressforderung
Ein ehemaliger Bürgermeister kann nicht ohne Weiteres für angebliche Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgericht Gießen (Urteil vom 1. April 2026 – 8 K 5744/18.GI), die die Voraussetzungen für Regressforderungen der öffentlichen Hand deutlich konkretisiert. Regressforderung der Stadt gegen ehemaligen Bürgermeister Dem Verfahren lag eine Klage einer Stadt zugrunde, die […]
