Satire oder Straftat? Gericht schützt „El Hotzo“ nach Trump-Post

4. April 2026

Satire oder Straftat? Gericht schützt „El Hotzo“ nach Trump-Post

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 27. März 2026 (Az. 2 ORs 33/25) entschieden, dass satirische Äußerungen auch dann straflos bleiben können, wenn sie geschmacklos oder provokant erscheinen. Der Freispruch des Satirikers „El Hotzo“ ist damit rechtskräftig.

Strafanzeige wegen Trump-Kommentar

Ausgangspunkt des Verfahrens waren zwei Social-Media-Beiträge des Satirikers unmittelbar nach dem Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump im Juli 2024. Darin verglich er das Attentat unter anderem mit einem „verpassten Bus“ und äußerte sich in drastischer Weise über den Tod politischer Gegner. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine strafbare Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB und erhob Anklage. Insgesamt gingen zahlreiche Strafanzeigen ein.

Gerichte erkennen satirischen Charakter

Bereits das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Angeklagten frei. Diese Entscheidung wurde nun durch das Kammergericht bestätigt. Die Richter sahen keine Rechtsfehler in der Bewertung der Vorinstanz. Maßgeblich war dabei die Einordnung der Äußerungen als Satire. Für einen durchschnittlichen Leser sei erkennbar gewesen, dass es sich nicht um eine ernst gemeinte Billigung von Gewalt handelte.

Meinungsfreiheit hat weiten Schutzbereich

Das Gericht stellte klar, dass auch überspitzte und geschmacklose Äußerungen vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sein können. Entscheidend ist, wie die Aussage objektiv verstanden wird. Selbst provokante Aussagen verlieren ihren Schutz nicht automatisch. Erst wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören oder als ernsthafte Billigung von Straftaten verstanden werden müssen, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.

Kontext entscheidet über Strafbarkeit

Die Entscheidung zeigt deutlich, dass der Kontext eine zentrale Rolle spielt. Die Äußerungen wurden nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtzusammenhang bewertet. Da der satirische Charakter überwog und keine ernsthafte Zustimmung zu einer Straftat erkennbar war, schied eine Strafbarkeit aus. Damit bleibt es bei der Linie der Rechtsprechung, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen die noch zulässige Deutung maßgeblich ist.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung stärkt die Meinungs- und Kunstfreiheit im digitalen Raum. Sie macht zugleich deutlich, dass nicht jede geschmacklose oder provozierende Äußerung strafbar ist. Für die Praxis bedeutet dies: Auch drastische Aussagen können zulässig sein – solange sie als Satire erkennbar bleiben und nicht als ernsthafte Befürwortung von Straftaten verstanden werden.

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