Erbrecht – Beratung, Gestaltung und Vertretung
Die gesetzlichen Grundlagen des Erbrechts und deren aktuelle Entwicklungen werden unter anderem durch das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht. Wir sehen den Schwerpunkt im Erbrecht in der Gestaltungsberatung. Es ist streitvermeidend und auch steuerlich sinnvoll, frühzeitig erbrechtliche Regelungen zu treffen. So kann die für jeden Menschen unvermeidliche Rechtsnachfolge klar und rechtssicher gestaltet werden. Wir beraten Sie bei der zivilrechtlich und steuerlich passenden Gestaltung Ihres Testaments. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre persönliche Situation als auch die Interessen Ihrer Angehörigen. Zudem gestalten wir die häufig sinnvolle vorweggenommene Erbfolge, insbesondere auch im unternehmerischen Bereich.
Vertretung bei Streitigkeiten im Erbrecht
Kommt es zwischen Miterben oder Pflichtteilsberechtigten zu Konflikten, übernehmen wir Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Ziel ist es, Ihre Ansprüche im Erbrecht konsequent durchzusetzen und tragfähige Lösungen zu finden. Auch Erbfälle mit Auslandsbezug, insbesondere im hispanischen Raum, gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Vorsorge im Erbrecht
Wir empfehlen unseren Mandanten die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese betreffen Entscheidungen zu einem Zeitpunkt, in dem Sie selbst möglicherweise nicht mehr handlungsfähig sind. Gerade deshalb ist eine sorgfältige und durchdachte Gestaltung wichtig. Auch hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht.


