Energierecht

Das Energierecht definiert die Spielregeln in der Energiewirtschaft. Es regelt die Erzeugung, die Verteilung, den Handel, den Verbrauch und die Einsparung von Energie und schafft damit den rechtlichen Rahmen für die hieran beteiligten Akteure. Die regulatorischen Vorgaben im Energierecht werden insbesondere durch die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für den Energie- und Netzbereich geprägt.

Schwerpunkte im Energierecht

Zum Energierecht gehören schwerpunktmäßig das Energiewirtschaftsrecht, das Recht der erneuerbaren Energien sowie das Energiesteuerrecht. Ebenso umfasst das Energierecht die Rechtsbeziehungen der einzelnen Akteure bei der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere bei Solaranlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen sowie Biogas- und Biomasseanlagen. In diesem Zusammenhang ergeben sich vielfältige Vertragsbeziehungen, etwa zwischen Anlagenbetreiber und Verkäufer beziehungsweise Errichter der Anlage, zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber sowie auch zwischen Anlagenbetreiber und den mit den Projekten befassten Genehmigungsbehörden.

Verträge im Energierecht

Gerne prüfen oder erstellen wir für Sie Energielieferverträge, Netzanschlussverträge, Einspeiseverträge, Verträge über die Netznutzung, Wärmelieferungsverträge sowie Contractingvereinbarungen.

Beratung im Energierecht

Wir beraten Sie hierzu in allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen im Energierecht.

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Mandy Riedel Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mandy Riedel
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Energy Consultant (RUB)
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsgestaltung,