Baurecht

Das Baurecht umfasst sämtliche rechtlichen Vorschriften rund um das Bauen und die Nutzung von Grundstücken. Es wird grundsätzlich in das öffentliche Baurecht und das private Baurecht unterteilt. Während das öffentliche Baurecht vor allem das Verhältnis zwischen Bauherrn und Behörden regelt, betrifft das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, etwa zwischen Bauherrn, Architekten und Bauunternehmen.

Das öffentliche Baurecht bestimmt insbesondere, ob und wie gebaut werden darf. Es umfasst Regelungen zur baulichen Nutzung von Grundstücken, etwa im Rahmen von Bebauungsplänen oder Genehmigungsverfahren.
Das private Baurecht hingegen betrifft vor allem die vertraglichen Beziehungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, insbesondere Bauverträge, Architektenverträge sowie Fragen der Haftung und Gewährleistung.

In der Praxis sind beide Bereiche eng miteinander verknüpft. Bereits bei der Planung eines Bauvorhabens müssen sowohl öffentlich-rechtliche Vorgaben als auch vertragliche Regelungen berücksichtigt werden. Fehler in einer frühen Phase können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben und zu Verzögerungen oder Streitigkeiten führen.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Baurecht. Dies umfasst insbesondere die rechtliche Begleitung von Bauprojekten, die Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie die Unterstützung bei Auseinandersetzungen zwischen den am Bau Beteiligten. Auch im Umgang mit Behörden, etwa im Zusammenhang mit Baugenehmigungen oder bauordnungsrechtlichen Fragen, stehen wir Ihnen zur Seite.

Kommt es zu Konflikten, etwa wegen Baumängeln, Verzögerungen oder Zahlungsansprüchen, unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Klärung ebenso wie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Baurecht in Regensburg. Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu erreichen.

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Andreas Kaiser Fachanwalt für Strafrecht
Andreas Kaiser
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Schwerpunkte: Strafrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, Forderungsbeitreibung, allgemeines Zivilrecht
Peter Welnhofer
Rechtsanwalt
Schwerpunkte: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Kommunalrecht