Mindestpreise für Mietwagen gekippt – Gericht stoppt unklare Preisvorgaben

1. April 2026

Mindestpreise für Mietwagen gekippt – Gericht stoppt unklare Preisvorgaben

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 1. April 2026 (Az. 7 L 141/26) klargestellt, dass eine Allgemeinverfügung über Mindestpreise für Mietwagen nur wirksam ist, wenn sie klar und eindeutig formuliert ist. Daran fehlte es im entschiedenen Fall.

Stadt wollte Taxi-Gewerbe schützen

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Allgemeinverfügung der Stadt Essen, mit der Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt wurden. Ziel war es, das Taxi-Gewerbe vor einem als „ruinös“ empfundenen Wettbewerb durch Anbieter wie Uber oder Bolt zu schützen. Die Regelung sah vor, dass Mietwagenfahrten preislich grundsätzlich an den Taxitarif gekoppelt werden und nur geringfügig – um maximal sieben Prozent – unterschritten werden dürfen.

Unternehmen wehren sich erfolgreich im Eilverfahren

Gegen diese Vorgaben wandten sich ein Mietwagenunternehmen sowie eine Vermittlungsplattform. Sie legten Widerspruch ein und beantragten im Eilverfahren, vorläufig nicht an die Preisbindung gebunden zu sein. Mit Erfolg: Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wieder her. Die Mindestpreise dürfen gegenüber den Antragstellerinnen zunächst nicht vollzogen werden.

Entscheidender Mangel: Unbestimmtheit der Regelung

Im Zentrum der Entscheidung steht das verwaltungsrechtliche Bestimmtheitsgebot. Danach muss für die Betroffenen eindeutig erkennbar sein, welche Pflichten gelten. Genau daran fehlte es hier. Die Allgemeinverfügung erfasste alle Fahrten, deren Start oder Ziel im Stadtgebiet liegt. Unklar blieb jedoch, wie der Preis zu berechnen ist, wenn Fahrten teilweise außerhalb des Stadtgebiets verlaufen oder dort beginnen bzw. enden. Gerade in Ballungsräumen sind solche Fahrtverläufe alltäglich. Für die betroffenen Unternehmen war daher nicht nachvollziehbar, welche Preisvorgaben konkret gelten.

Grenzen kommunaler Regelungskompetenz

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Für Streckenanteile außerhalb des Stadtgebiets dürfte der Kommune bereits die Regelungskompetenz fehlen. Auch dies trägt zur Rechtswidrigkeit der Verfügung bei. Das Gericht macht damit deutlich, dass kommunale Eingriffe in den Wettbewerb zwar grundsätzlich möglich sind, aber rechtlich präzise ausgestaltet sein müssen.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Städte und Gemeinden, die Mindestpreise im Mietwagenverkehr einführen wollen. Sie zeigt, dass solche Regelungen nur dann Bestand haben, wenn sie klar, verständlich und rechtssicher formuliert sind. Für Unternehmen bedeutet der Beschluss zugleich, dass sie sich gegen unklare oder überschießende Vorgaben erfolgreich zur Wehr setzen können.

Im Ergebnis gilt: Eine Allgemeinverfügung darf für die Betroffenen kein „Rätsel“ sein. Ist nicht eindeutig erkennbar, was verlangt wird, ist sie rechtswidrig – selbst wenn das verfolgte Ziel politisch nachvollziehbar ist.

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