Baurecht

Das Baurecht umfasst öffentliches und privates Baurecht. Zum öffentlichen Baurecht gehören insbesondere das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht. Das gesetzliche Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und Grundlage des kommunalen Planungsrechts, also der Bauleitplanung: Flächennutzungspläne, Bebauungspläne. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht; die Bayerische Bauordnung regelt im Wesentlichen die Sicherheitsfragen beim Bauen wie zum Beispiel den Brandschutz sowie das baurechtliche Verfahren für Einzelbauvorhaben: Baugenehmigungen, Beseitigungsanordnungen. Zum privaten Baurecht gehören insbesondere das Bauvertragsrecht sowie Fragen von Gewährleistung und Schadensersatz.

Peter Welnhofer
Rechtsanwalt
Schwerpunkte: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Kommunalrecht